Das Kopflasching dient als „Stirnwandersatz“, falls die Ladung wegen der Lastverteilung nicht an die Stirnwand geladen werden kann. Es handelt sich somit um eine formschlüssige Ladungssicherung in Form einer Direktzurrung. Bei dieser im Straßenverkehr noch relativ unbekannten Art der Ladungssicherung muss aber unbedingt sichergestellt werden, dass das Zurrmittel beim Transport vor dem Ladungsteil immer in seiner Position gehalten wird und dauerhaft fest mit dem Fahrzeug verbunden ist.
Es gibt zwei Prinzipien, nach denen ein Kopflasching angelegt werden kann:
• Eine Rundschlinge (Hebegurt) wird in Fahrtrichtung gesehen um die vordere Oberkante des Ladegutes gelegt. An beiden Seiten des Ladegutes wird nun in diese Rundschlinge je ein Zurrmittel eingehängt und an einem Zurrpunkt auf der Ladefläche mit dem Fahrzeug verbunden (Bild 1).
• Je ein Kantenaufsatz wird in Fahrtrichtung gesehen auf die linke und die rechte vordere Oberkante des Ladegutes gelegt. Dieser Kantenaufsatz dient als Halterung für das Zurrmittel, das nun von einem Zurrpunkt linksseitig des Ladegutes gehalten durch den Kantenaufsatz zu einem Zurrpunkt rechtsseitig des Ladegutes geführt und so mit dem Fahrzeug verbunden wird (Bild 2).
• Ersatzweise kann auch eine hochkant stehende Palette verwendet werden (Bild 3). Das Zurrmittel wirkt dann in der Umreifung.