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Werden die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung nicht erfüllt, können für den Fahrer, den Verlader und den Fahrzeughalter folgende Rechtsfolgen eintreten:
Routinemäßige Verkehrskontrolle:
• Untersagung der Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung.
• Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld und drei Punkten in Flensburg.
Verkehrsunfall aufgrund mangelhaft gesicherter Ladung:
• Wurde lediglich Sachschaden verursacht: Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld und drei Punkten in Flensburg.
• Wurden Personen verletzt oder getötet: Strafanzeige mit Geld- oder Freiheitsstrafe.
Haftungsansprüche:
• Bei Fremdschäden: Haftung im Rahmen des § 823 BGB (Schadenersatz).
• Bei Eigenschäden: Es kann der § 254 BGB (Mitwirkendes Verschulden) greifen, wodurch die eigenen Ansprüche an die Versicherung gemindert werden können.
• Bei Ladungsschäden: Haftung bei Beschädigung der Ladung gemäß HGB.
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